top of page
11_edited.png

AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Allgemeines

 

Lieferungen, Leistungen und Angebote von Frau Veronika E. Schweiger, Marktplatz 5, 91301 Forchheim (nachfolgend „Auftragnehmerin“), an den Auftraggeber erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese AGB gelten im Rahmen der laufenden Geschäftsbeziehung - auch ohne ausdrücklich erneute Einbeziehung - auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der Auftragnehmerin. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, die von den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nicht anerkannt. Solche abweichenden Geschäftsbedingungen werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn die Auftragnehmerin ihr nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.  

 

2. Vertragsschluss

 

Leistungs- und Paketbeschreibungen, die insbesondere der Website der Auftragnehmerin zu entnehmen sind, stellen kein verbindliches Angebot dar. Erst die Buchung durch den Auftraggeber stellt ein Angebot im Rechtssinne dar und erst mit der Annahme durch die Auftragnehmerin kommt ein bindender Vertrag zustande.

 

3. Honorar / Zahlungsmodalitäten

 

Für die jeweils vertragsgegenständliche Leistung wird eine Vergütung als Pauschale berechnet. Sämtliche vom Auftraggeber zu entrichtende Vergütungen und Nebenkosten sind Nettobeträge.

 

Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Durchführung des Auftrages Änderungen, so hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen. Wird die für die Auftragsdurchführung vorgesehene Zeit aus Gründen, die die Auftragnehmerin nicht zu vertreten hat, überschritten, so ist ein vereinbartes Pauschalhonorar entsprechend zu erhöhen.

 

Das Honorar ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, vor der der Durchführung des Auftrages fällig.

 

Hat der Auftraggeber ein monatliches Paket gebucht, ist die Zahlung der monatlichen Pauschale jeweils zum Ersten des Monats, beginnend mit dem Monat, welches auf den Vertragsschluss folgt, zu begleichen.

 

Kommt es aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin liegen, nicht zur Durchführung des Auftrages, ist die Auftragnehmerin berechtigt, nachfolgende Beträge in Rechnung zu stellen:

 

– Absage durch den Auftraggeber bis zu 14 Arbeitstage vor Abwicklung des Auftrages = 25 % des veranschlagten Honorars;

 

– Absage durch den Auftraggeber bis zu bis 7 Arbeitstag vor Abwicklung des Auftrages = 50 % des veranschlagten Honorars;

 

– Absage durch den Auftraggeber bis zu bis 3 Arbeitstag vor Abwicklung des Auftrages = 75 % des veranschlagten Honorars;

Die Geltendmachung von weiteren Schäden beleibt hiervon unberührt.

 

4. Übertragung von Nutzungsrechten

 

4.1 Erstellung von Inhalten

 

Der Auftraggeber erwirbt an den in Auftrag gegebenen Inhalten (Fotos, Bilder) die einfachen Nutzungsrechte zum vertraglich festgelegten Zweck und Umfang. Die Übertragung darüberhinausgehender Nutzungsrechte (z.B. räumlich, sachlich oder zeitlich uneingeschränkte oder ausschließliche Nutzungsrechte) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

 

Die zu übertragenden Nutzungsrechte, einschließlich aller Retuschen, Composings und anderer Nachbearbeitungen, erwirbt der Auftraggeber erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars.

 

Besteht keine gesonderte Vereinbarung, wird das zeitlich und räumlich unbeschränkte einfache Nutzungsrecht übertragen, die übergebenen Aufnahmen in eigenen Druckwerken, Websites oder Social Media Accounts des Auftraggebers zu nutzen.   

 

Die Auftragnehmerin wählt die Inhalte aus, die sie dem Auftraggeber bei Abschluss der Produktion zur Abnahme vorlegt. Nutzungsrechte werden nur an den Bildern eingeräumt, die der Auftraggeber als vertragsgemäß abnimmt.

 

Die Weitergabe urheberrechtlicher Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung der Auftragnehmerin und ist ohne diese rechtswidrig.

 

Eine Nutzung der Bilder ist grundsätzlich nur in der Originalfassung zulässig. Die Inhalte sind so originalgetreu wie möglich wiederzugeben. Jede Änderung oder Umgestaltung bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftragnehmerin in Schriftform.

 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Auftragnehmerin bei sämtlichen Veröffentlichungen der Inhalte an üblicher Stelle zuordenbar als Urheberin zu nennen.

 

Die Urhebernennung hat zu lauten:

 

Veronika E. Schweiger / www.vronisfunke.com

 

Die Auftragnehmerin erhält das Recht, die erstellten Inhalte der eigenen Website, in eigenen Social Media Accounts und eigenen Druckerzeugnissen als Referenz zu zeigen.

4.2 Einzel- und Gruppenkursangebot und Coachings

 

Die seitens der Auftragnehmerin zur Verfügung gestellten Inhalte stehen im Eigentum der Auftragnehmerin. Die Verwendung von Inhalten ist dem Auftraggeber ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Insbesondere ist es dem Auftraggeber untersagt, die Inhalte der Auftragnehmer im Original oder in bearbeiteter Art und Weise Dritten zur Verfügung zu stellen.

 

5. Leistungen der Auftragnehmerin

5.1 Allgemein

 

Die Auftragnehmerin ist nach freiem Ermessen berechtigt, die vertraglich geschuldeten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.

 

5.2 Erstellung von Inhalten

 

Erstellte Inhalte werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht im Rohdatenformat übergeben. Die bearbeiteten Inhalte werden dem Auftraggeber 14 Tage nach Erstellung in digitaler Form übergeben.

 

Die Auftragnehmerin ist dem Auftraggeber gegenüber nicht dazu verpflichtet, die erstellten Aufnahmen über das zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten hinausgehende Maß zu archivieren oder aufzubewahren. Mit Übergabe der zu erstellenden Aufnahmen geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs vollumfänglich auf den Auftraggeber über.

 

Der Bildstil der Auftragnehmerin ist dem Auftraggeber sowohl hinsichtlich der Erstellung von Inhalten als auch der Bildauswahl und -bearbeitung bekannt.

 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist im Rahmen der Bildbearbeitung lediglich eine Grundretusche (Korrektur von Licht, Schärfe und Bildausschnitt sowie die Rohdatenentwicklung) enthalten.

5.3 Einzel- und Gruppenkursangebot und Coachings

 

Im Rahmen erbrachter Kurs- und Coachingleistungen wird darauf hingewiesen, dass durch die Auftragnehmerin lediglich die jeweiligen Kenntnisse an den Auftraggeber vermittelt werden. Konkrete Erfolge sind nicht geschuldet und hängen von der individuellen Mitwirkung und Umsetzung durch den Auftraggeber ab.

 

Die Auftragnehmerin behält sich etwaige erforderliche Änderungen des Kurs- und Coachingsangebotes vor. Hiervon umfasst sind insbesondere Verschiebungen oder Absagen, sofern die Kurse oder Coachings nicht durchführbar sein sollten. Die Parteien werden hier zunächst einen Ausweichtermin suchen, an dem die vertragliche Leistung erbracht wird.

 

6. Haftung

 

Die Auftragnehmerin sowie ihre Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter haften gegenüber dem Auftraggeber aus der Verletzung von Pflichten, welche keine wesentlichen Vertragspflichten sind, nur bei grob fahrlässigem Handeln oder bei Vorsatz. Ausgenommen hiervon sind Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Insbesondere besteht keinerlei Haftung für höhere Gewalt (plötzliche Erkrankungen, Flugausfall, Verkehrsunfall, etc.) auf Seiten der Auftragnehmerin. Es besteht ebenfalls keine Haftung für Schäden, die durch Kriegs-, Terror- und Naturereignisse oder durch sonstige von uns nicht zu vertretende Vorkommnisse (z. B. Streik, Aussperrung, Stromausfälle, Verkehrsstörung, Pandemie, Verfügungen der öffentlichen Hand, etc.) eintreten. Die Auftragnehmerin haftet auch nicht für unverschuldeten Software-, Technik- und Materialausfall und die damit verbundene Unmöglichkeit der Durchführung des Auftrages. Der Ersatz eines etwaigen mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen.

Die Auftraggeber nehmen insbesondere zur Kenntnis und akzeptieren, dass es sich bei dem Funken-Angebot um sog. „Coaching“ handelt, welches keine Therapie o.ä. darstellt und keinesfalls als Ersatz dienen kann für Beratungen, Therapien, Analysen, Gesundheitsvorsorge, Suchtbehandlungen und sonstige, professionelle Dienstleistungen durch dafür speziell ausgebildete Personen. Die Ermittlung des Bedarfs für – und die Inanspruchnahme – solche(r) Dienstleistungen liegt alleine im Ermessen und in der Verantwortung der Auftraggeber bzw. deren gesetzlicher Vertreter, und in der Zurverfügungstellung des Funken-Angebots liegen keinerlei Heils- oder sonstiges Erfolgsversprechen irgendeiner Art. Insbesondere schließt die Auftragnehmerin im gesetzlich zulässigen Rahmen ihre Haftung aus für den Eintritt bzw. Nichteintritt bestimmter Ereignisse, Zustände und/oder Entwicklungen im Leben einzelner Auftraggeber (z.B. Erreichen angestrebter Ziele, persönliches Fortkommen, Zustand von Glück, etc.).

 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, obliegt der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus dem Auftraggeber.

 

 

7. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Erfüllungsort

 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser ABG berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt. Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist Bamberg als Gerichtsstand vereinbart. Die Auftragnehmerin ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber an seinem Sitz zu belangen.

bottom of page